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Gebühren

 

Das Gesetz schreibt bei Steuerbearbeitungsleistungen die Anwendung der Steuerberatervergütungsverordnung vor, welche hinsichtlich der Höhe der abrechenbaren Gebühren einen Gebührenrahmen vorgibt.

 

Die Höhe der Gebühr (innerhalb des Gebührenrahmens) wird im wesentlichen durch den Arbeits- und Zeitaufwand bestimmt, sowie den Schwierigkeitsgrad und den Gegenstandswert.

 

Je sorgfältiger die Unterlagen durch den Mandanten vorbereitet sind, desto geringer ist der Aufwand und die Gebührenforderung. Dies gilt auch umgekehrt.

 

Einige Beratungsleistungen werden nach Stundensätzen abgerechnet.

 

Pauschalvereinbarungen für regelmäßig wiederkehrende Leistungen, wie z.B. laufende Finanzbuchführung, können vereinbart werden.